Das Bürgergeld (Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch, SGB II) ist eine staatliche Sozialleistung, die die wirtschaftliche Existenz und damit den Lebensunterhalt von Menschen sichert, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen.
Wer kann Bürgergeld erhalten?
Diese Leistungen kann jeder erwerbsfähige und hilfebedürftige Mensch beantragen, der nicht ausreichend finanzielle Mittel (Einkommen und Vermögen) hat, um den Lebensunterhalt für sich und zum Beispiel die eigene Familie – die Bedarfsgemeinschaft – zu sichern. Unabhängig davon, ob die Person arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht.
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hat:
Unser Ziel ist es, hilfebedürftige Menschen dahin zu bestärken, ihren Lebensunterhalt und den ihrer Angehörigen aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten.
Wenn Sie Bürgergeld beantragen möchten, nutzen Sie dazu unser Online-Angebot:
Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenen Anteile sowie Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt. Über die Verwendung der zur Deckung des Regelbedarfs erbrachten Leistungen (Teil des Bürgergeldes) entscheidet der Bürgergeldberechtigte eigenverantwortlich. Neben regelmäßig anfallenden Bedarfen u.a. für Lebensmittel sind auch unregelmäßig anfallende Bedarfe wie z.B. für Bekleidung aus den entsprechenden Leistungen zu decken. Die Höhe der maßgebenden Regelbedarfe sind unter folgendem Link nachzulesen:
Noch mehr Informationen zum Regelbedarf, der Berechnung und weiteren Themen wie Einkommen oder Vermögen finden Sie hier:
Wenn Sie Bürgergeld vom Jobcenter erhalten, können auch die Kosten für Ihre Unterkunft (Miete, Neben-/Betriebskosten inkl. Wasser und Heizkosten) vom Jobcenter übernommen werden, wenn sie angemessen sind. Angemessen heißt, dass die Wohnung nicht zu groß oder zu teuer ist. Es können Kosten für Mietwohnungen, aber auch für selbstbewohntes Eigentum (nur Hypothekenzinsen, aber keine Tilgungsraten) übernommen werden.
Zu den Kosten der Unterkunft gehören:
Welche Kosten als angemessen gelten hängt von Ihrem Wohnort (Mietstufe) und der an Anzahl an Personen in Ihrem Haushalt ab.
Hier die aktuelle Übersicht der angemessenen Kosten für das Jobcenter Landkreis Karlsruhe:
Was muss ich bei einem Umzug beachten?
Wenn Sie Bürgergeld beziehen und einen Umzug planen, oder beabsichtigen in den Landkreis Karlsruhe zu ziehen, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe – auch Bildungspaket genannt – helfen, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsen bis 25 Jahre besser am sozialen und kulturellen Leben teilhaben können.
Diese zusätzlichen Zuschüsse gibt es auf Antrag, zum Beispiel für Schulausflüge, Nachhilfe, den Sportverein oder zusätzlichen Musikunterricht.
Alle Informationen und wie und wo Sie die finanzielle Unterstützung beantragen können finden Sie auf der Seite des Landratsamt Karlsruhe:
Kleiderbörsen mit Standort Ettlingen und Bruchsal:
Kleiderbörsen mit Standort Bruchsal und Philippsburg:
Kleiderbörsen mit Standort Bruchsal und Untergrombach: